
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit von Frau Bettina Hartmann, Inhaberin des nicht protokollierten Einzelunternehmens „Bettina Hartmann“, Ferdinand-Porschestraße 4a, 5071 Wals-Siezenheim, Tel: 06604983493 E-Mail: hello@andbetty.at Website: www.andbetty.at (im Folgenden „Bettina Hartmann“ genannt). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Geschäftspartnern und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).Durch Aufnahme des Geschäftsverkehrs nimmt der Auftraggeber diese AGB vorbehaltlos zustimmend zur Kenntnis. Bettina Hartmann wird ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Bettina Hartmann deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bettina Hartmann behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.
1.4. Das Tätigwerden erfolgt auf Basis eines Vertrages, der ausdrücklich (schriftlich, mündlich oder elektronisch) oder schlüssig zustande kommt.
1.5. Angebote von Bettina Hartmann sind freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Annahme erfolgt. Änderungen bleiben vorbehalten.
1.6. Bettina Hartmann betreibt eine Werbeagentur und bietet u. a. folgende Leistungen: Produktion von Foto- und Filmmaterial, Projektmanagement, Erstellung von Drucksorten und Websites, Social-Media-Betreuung.
2. Urheber-, Nutzungsrechte und Kennzeichnung
2.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutz- rechte des Lichtbildherstellers stehen Bettina Hartmann zu. Bettina Hartmann überträgt – nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars – dem Auftraggeber das private Nutzungsrecht an den von ihm angefertigten Foto- bzw. Filmaufnahmen. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrecht, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare/abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (= so genannte „Buyouts“). Die jeweiligen Bedingungen dieser „Buyouts“ werden im Einzelfall direkt vereinbart. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags entspricht. Die urheberrechtlich geschützten Werke von Bettina Hartmann dürfen ansonsten nur für Eigenzwecke verwendet werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.
2.2. Bettina Hartmann ist berechtigt, die von ihr angefertigten Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Auftraggeber ist – insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte – verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen. Des Weiteren sind die Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Bettina Hartmann als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist.
2.3. Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordbar anzubringen, wie folgt: im Internet in der Form https://andbetty.at/, auf Facebook verlinkt zu der Facebookseite „Betty Hartmann“. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den soeben beschriebenen Herstellervermerk.
2.4. Jedwede Veränderung eines Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Bettina Hartmann. Des Weiteren darf das Bildmaterial nicht nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
2.5. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial steht Bettina Hartmann zu, die dieses bei vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars an den Auftraggeber überträgt. Das Eigentum an den digitalen Bilddateien steht Bettina Hartmann zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von Bettina Hartmann hergestellten Bilddateien.
2.6. Festgehalten wird, dass Bettina Hartmann die Fotoaufnahmen, ohne Rechtspflicht, für die Dauer von einem Jahr archiviert. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.
3. Mitwirkungspflicht/Kosten
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bettina Hartmann über sämtliche den Vertragsgegenstand betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Bettina Hartmann zeitgerecht über den Ablaufplan, vorliegende Sonderwünsche, etc. zu informieren sowie dieser alle nötigen Unterlagen, Wegbeschreibungen, etc. auszuhändigen. Bettina Hartmann ist zudem bei nachträglich eintretenden Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.2. Der Auftraggeber hat Bettina Hartmann Änderungen seines Namens, seiner Adresse, einen Wechsel vertretungsbefugter Organe sowie Änderungen von Rechtsformen, Gesellschaftsbezeichnungen, Firma oder Firmenbuchnummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist keine diesbezügliche Änderungsmeldung erfolgt, gelten Schriftstücke als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt worden sind. Dies gilt nur, soweit das Vertragsverhältnis nicht dem KSchG unterliegt.
3.3. Der Auftraggeber stimmt mit Angebotsannahme zu, dass die von Bettina Hartmann erstellten Bild- und Filmaufnahmen veröffentlicht bzw. von dieser zu Werbezwecken verwendet werden dürfen (siehe auch Punkt 8.3.). In diesem Zusammenhang ist Bettina Hartmann auch berechtigt, Stories auf Social-Media-Kanälen zu posten, in welchen der jeweilige Auftrag dargestellt wird. Sollte der Auftraggeber dieser Veröffentlichung nicht zustimmen, ist Daniela Gruber berechtigt, einen Aufschlag von € 250,00 pro Auftrag auf das vereinbarte Honorar zu verlangen und verpflichtet sich der Auftraggeber zur Begleichung dieser Mehrkosten.
3.4. Der Auftraggeber ist in Kenntnis darüber, dass Retusche-Arbeiten vom Leistungsumfang grundsätzlich nicht umfasst sind, außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Die erstellten Lichtbilder bzw. Filmaufnahmen werden daher von Daniela Gruber lediglich grundbearbeitet (= Weißabgleich, Helligkeit, Ausrichtung). Sollten vom Auftraggeber darüberhinausgehende Retusche-Arbeiten gewünscht sein, sind diese mit Mehrkosten verbunden, wobei hierfür € 120,00 netto/Retuschestunde veranschlagt werden.
4. Haftung
4.1. Der Auftraggeber ist für die Einholung etwaiger Werknutzungsbewilligungen Dritter verantwortlich und versichert, dass er an allen Bettina Hartmann übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreiterungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Er hält Bettina Hartmann diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, vor allem hinsichtlich Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie Bereicherungsansprüchen. Gleichzeitig haftet der Auftraggeber gegenüber Bettina Hartmann dafür, dass alle Personen, die (etwa im Rahmen eines Events etc.) fotografiert oder gefilmt werden, ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Der Auftraggeber hält diesbezüglich Bettina Hartmann für Ansprüche derartiger Dritter vollkommen schad- und klaglos. Bettina Hartmann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
4.2. Erteilt der Auftraggeber an Bettina Hartmann schuldhaft unrichtige oder unvollständige Informationen, so haftet dieser gegenüber Bettina Hartmann für allfällige hieraus entstandene Schäden und frustrierte Aufwendungen.
4.3. Bettina Hartmann haftet nicht gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.
4.4. Schadenersatzansprüche gegenüber Bettina Hartmann und deren Erfüllungsgehilfen sind - ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.
4.5. Insbesondere wird keine Haftung für eine Mangelhaftigkeit oder Verzögerung der angebotenen Dienstleistung übernommen, die auf höhere Gewalt (z.B.: Unfall oder Krankheit) oder auf andere von Bettina Hartmann nicht zu vertretende Umstände beruht. Dies gilt auch für den Fall eines Leistungshindernisses. In einem solchen Fall wird sich Bettina Hartmann bemühen einen angemessenen Ersatz zu gleichen Bedingungen zu organisieren, eine Garantie hierfür kann nicht gegeben werden.
4.6. Hat Bettina Hartmann vom Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Beanstandungen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber etwaige Änderungswünsche während oder nach der Aufnahmeproduktion, so hat dieser die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten bleibt hiervon unberührt.
4.7. Die Zusendung und Rücksendung von Fotos, etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Honorar, Zahlungsbedingungen
5.1. Es wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale für die Herstellung und/oder Bearbeitung der Lichtbilder verrechnet. Wird die für die Durchführung des Auftrages pauschal vorhergesehene bzw. vereinbarte Zeit aus Gründen, die nicht aus der Sphäre von Bettina Hartmann stammen, überschritten, erhöht sich das Honorar, entsprechend pro angefangene Stunde um den jeweils im Vertrag individuell vereinbarten Betrag. Eine etwaige Wartezeit (wie etwa aufgrund von Verspätungen der abzubildenden Personen, etc.), während derer von Bettina Hartmann aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen keine Leistung erbracht werden kann, ist vom Auftraggeber ebenfalls zu vergüten. Anfallende Nebenkosten (z.B.: Reisekosten, Mietgebühr für Equipment, etc.) sind jedenfalls ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen.
5.2. Sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist, sind sämtliche Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung, ohne Abzüge, zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für etwaige Aufschläge, weil der Auftraggeber seine Zustimmung zur Verwendung der Materialien für Werbezwecke verweigert, worüber dieser gesondert informiert wird.
5.3. Sämtliche ausgewiesenen Beträge enthalten – sofern nicht ausdrücklich anders angeführt – die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.4. Erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars auf das bekanntgegebene Konto von Bettina Hartmann geht das Eigentum bzw. die Einräumung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
5.5. Mehrere Auftraggeber oder am Rechtsgeschäft auf einer Seite beteiligte Personen haften jeweils zur ungeteilten Hand.
5.6. Liegt ein Unternehmensgeschäft vor, gelten Verzugszinsen in Höhe von 9%, bei Verbrauchergeschäften die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 AGBG in der jeweils geltenden Fassung in Höhe von 4% als vereinbart. Des Weiteren ist Bettina Hartmann bei Verzug berechtigt, Mahnspesen in Höhe von pauschal € 50,00 zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Bettina Hartmann ausdrücklich vorbehalten.
5.7. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Bettina Hartmann mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Verbrauchers besteht nur dann, (i) wenn Daniela Gruber zahlungsunfähig wird, (ii) wenn es sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, (iii) wenn über die Gegenforderung des Verbrauchers ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt und (iv) wenn Bettina Hartmann die Gegenforderung anerkannt hat.
6. Rücktrittsrechte
6.1. Bettina Hartmann ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs eröffnet wird, ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen. Dem Auftraggeber kommt in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. Bereits bezahlte Beträge des Auftraggebers (wie etwa Anzahlungen, etc.) werden durch Bettina Hartmann jedoch zurückerstattet.
6.2. Tritt der Auftraggeber ohne gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zurück, steht Bettina Hartmann eine angemessene Entschädigung zu. Tritt der Auftraggeber bis sechs Monate vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die geleistete Reservierungsgebühr (bzw. Anzahlung) in Höhe von 40% des Gesamthonorars in Rechnung gestellt. Tritt der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, werden 85% des Gesamthonorars als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Bettina Hartmann wird in diesem Fall jene Kosten zu Gunsten des Auftraggebers berücksichtigen, welche sie sich bei Unterbleiben der Vertragserfüllung tatsächlich erspart hat. Auf die richterlichen Mäßigungsrechte gemäß § 7 KSchG bzw. § 1336 Abs 2 ABGB wird verwiesen.
6.3. Bei einer Verlegung des Fototermins durch den Auftraggeber behält der Vertrag seine Gültigkeit und gilt Bettina Hartmann – sofern ihr dies terminlich möglich ist – für den Ersatztermin als beauftragt. Für den Fall, dass der Ersatztermin für Bettina Hartmann terminlich nicht möglich ist, gleicht die Verlegung des Fototermins durch den Auftraggeber einem Rücktritt vom Vertrag, sodass die Regelungen des Punktes 6.2. zur Anwendung kommen.
6.4. Ist eine Durchführung des Fototermins aufgrund höherer Gewalt (z.B.: Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, behält der Vertrag seine Gültigkeit und gilt Bettina Hartmann – sofern ihr dies terminlich möglich ist – für den Ersatztermin als beauftragt, widrigenfalls das vereinbarte Gesamthonorar in Rechnung gestellt wird. Bereits angefallene Auslagen (z.B.: Anfahrtskosten, Buchungen, etc.) werden dem Auftraggeber jedenfalls in Rechnung gestellt.
6.5. Schadenersatzforderungen des Auftraggebers gegen Bettina Hartmann wegen Nichtausführung eines Auftrages oder verspäteter Lieferung, welche auf höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit von Bettina Hartmann beruhen, sind ausgeschlossen.
6.6. Für den Fall von Unfall oder Krankheit von Bettina Hartmann wird sich diese bemühen, ohne dazu verpflichtet zu sein, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Sollten für diesen höhere Kosten anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mehrkosten zu bezahlen.
6.7. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen den Auftraggeber nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.8. Für den Fall, dass ein gebuchtes Shooting tatsächlich nicht stattfinden kann (weder Ersatztermin noch Ersatzfotograf), erstattet Bettina Hartmann bereits bezahlte Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen an den Auftraggeber zeitnah. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind jedoch jedenfalls ausgeschlossen (zB Schadenersatzansprüche), sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Bettina Hartmann oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Werbezwecken von Bettina Hartmann seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild sowie auf die Geltendmachung bereicherungsrechtlicher Ansprüche.
7. Verjährung von Ansprüchen
7.1. Sämtliche Ansprüche gegen Bettina Hartmann sind verjährt, wenn sie nicht binnen 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
8. Datenschutz
8.1. Bettina Hartmann verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen österreichischen Datenschutzbestimmungen.
8.2. Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, als dies zur Vertragserfüllung, Rechnungslegung und Verwaltung erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.3. Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Vertragserfüllung bzw. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
8.4. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Beschwerden können an die österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden.
8.5. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Druckereien, technische Dienstleister).
9. Veröffentlichung zu Werbezwecken
Bettina Hartmann ist – bis zu einem ausdrücklichen schriftlichen Widerruf – berechtigt, hergestellte Bild- und Filmaufnahmen zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden (Website, Social Media, Print). Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Bei Konsumenten ist hierfür eine gesonderte Zustimmungserklärung vorgesehen.
10. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
10.3. Es gilt österreichisches Recht.
10.4. Für B2B-Verträge gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
10.5. Für Verbraucher gilt: Klagen können auch am Wohnsitz des Verbrauchers eingebracht werden.
11. Konsumentenschutz / Rücktrittsrechte (KSchG, FAGG)
11.1. Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen gemäß FAGG ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.
11.2. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann das gesetzliche Musterformular (Anhang II FAGG) verwendet werden, welches der Auftraggeber in Textform erhält. Die Erklärung ist formfrei möglich (z. B. per E-Mail).
11.3. Verlangt der Verbraucher, dass Bettina Hartmann vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig wird, so erlischt das Rücktrittsrecht, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Muster-Widerrufsformular
(nur für Verbraucher auszufüllen und zurückzusenden, wenn der Vertrag widerrufen werden soll)
An:
Bettina Hartmann
Ferdinand-Porschestraße 4a , 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: hello@andbetty.at
Telefon: 0660 4983493
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
.................................................................................
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
.................................................................................
Name des/der Verbraucher(s):
.................................................................................
Anschrift des/der Verbraucher(s):
.................................................................................
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
.................................................................................
Datum:
.................................................................................
(*) Unzutreffendes bitte streichen.